Verträge rund um die Ehe

Wozu Eheverträge?

Die Zeiten ändern sich. Vor einigen Jahren waren Eheverträge, Luxus, den man sich (wegen des Gesetzes) sparen konnte.

Das hat sich geändert. In Zeiten der immer größer werdenden Bedeutung des europäischen Rechts sind Eheverträge gerade zu fast für jede Ehe empfehlenswert (und im Übrigen auch wäre der Ehe noch abschließbar). Zu groß sind die Auswirkungen der Brüsseler Beamten auf Ihre Ehe.

In einem Ehevertrag sollte jedenfalls folgendes geregelt sein:

- Wahl der auf die Ehe wirkenden Gesetze

- Fragen des Vermögensstandes

- Fragen des Unterhaltes während und auch nach der Ehe

- Reglung des gemeinsamen Lebens ohne oder mit Kindern

- Ehewohnung/Haus - Regelungen wie dieses während oder nach der Ehe zu nützen ist.

- Fragen des gemeinsamen oder getrennten Sparens und Investieren während der Ehe

- etc

Daher empfehlen wir Ihnen jedenfalls über einen Ehevertrag nachzudenken, gerade um sich wechselseitig abzusichern. 

 

Ein Ehevertrag hat aber nicht immer mit Scheidung zu tun!
Ein Ehevertrag kann auch nach langjähriger Ehe geschlossen werden!

Neben den Eheverträgen zur Regelung des ehelichen Vermögens gibt es noch eine Vielzahl von Verträgen, die zwischen Eheleuten abgeschlossen werden können:

  • Vertrag zur Errichtung einer Gütergemeinschaft
  • Schenkung auf den Todesfall 
  • wechselseitige Erbverträge
  • Wohnrechte und Nutzungsvereinbarungen

Sollten Sie daher vor oder während Ihrer Ehe verschiedene Angelegenheiten regeln wollen, so scheuen Sie nicht uns zu kontaktieren um sich beraten zu lassen. Wir haben vielen Klienten bereits zu Eheverträgen verholfen, und deren Ehe auf klare juristische Fundamente gestellt.

Sie brauchen Unterstützung oder rechtliche Beratung?

Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch! Tel. 01 890 42 79 od. Email: office(at)ra-scheer.at

Sie werden betreut von:

Mag. Alexander Scheer

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