Urlaubsfreud und Urlaubsleid

Der Sommer rückt näher. Wir polieren unsere Autos. Wir stopfen die Kinder samt Gepäck und Proviant hinein. Und schon geht’s los. Der Süden fährt in den Norden, der Norden in den Süden, der Westen quert Europa um letztlich in allen Himmelsrichtungen verteilt, die verdiente Erholung zu finden. Wenn nun alle unterwegs sind, kann es schon einmal passieren, dass es kracht.

In Österreich und den Ländern der EU, gilt jedenfalls: Nehmen Sie den europäischen Unfallbericht mit, fotografieren Sie die Unfallstelle (am besten noch bevor Sie das Fahrzeug verschieben!!!), leisten Sie Erste Hilfe, notieren Sie sich die Namen aller möglichen Zeugen. Und vor allem versuchen Sie erst gar nicht an Ort und Stelle die Verschuldensfrage zu lösen. Haben Sie einen aggressiven Unfallsgegner, könnte dies zusätzliche „Schäden“ bedeuten; sind Sie geschockt, könnten Sie nur allzu leicht Ihre „Schuld“ anerkennen. Dokumentieren Sie, und melden Sie den Unfall sofort Ihrer Versicherung.

Da die EU endlich ein einheitliches System entwickelt hat, das es den Unfalllenkern ermöglicht über so genannte „Schadensregulierungsbeauftragte“ der jeweiligen Versicherung den Unfall „zu Hause“ abzuwickeln, können die Schäden in Österreich geltend gemacht werden. Muss geklagt werden ist dies freilich nicht immer so. Die Tatsache, dass Ihr Gegner ein Nummerntaferl hat, lässt vermuten, dass er auch versichert ist. Die „grüne Versicherungskarte“ bräuchten Sie daher nicht. Mitnehmen schadet aber natürlich nicht. Im Ausland sollte man aber zusätzlich, auch wenn es keinen Personenschaden gibt, eine polizeiliche Unfallaufnahme fordern. Lassen Sie sich auch das Unfallprotokoll in Kopie geben. Dieses bescheinigt an der Grenze auch, dass Sie sich nicht auf Fahrerflucht befinden.

Ach ja, sofern Sie nicht mit einem Österreicher kollidieren, gilt das Recht jenes Landes, wo Sie Ihr Auto zu Schrott gefahren haben. Das kann unangenehme Folgen für die Höhe der Schadenersatzforderung haben. Der Wert erlittener Schmerzen wird von Land zu Land unterschiedlich beurteilt.In Ländern außerhalb der EU ist dann die polizeiliche Unfallaufnahme unbedingt erforderlich, lassen Sie sich aber nicht bedrängen. Nehmen Sie im Ernstfall Kontakt mit dem nächsten Konsulat auf. Nach dem Unfall können Sie sich dann auch noch im Ausland um Ihren Schadenersatz kümmern. Weil im (auch nahen) Ausland unter Haftpflichtversicherung was anderes verstanden wird, als bei uns, kann Ihr Gegner stark unterversichert sein. Der Abschluss einer eigenen Reisekasko-Versicherung, die Ihre Schäden zahlt bevor das Verschulden geklärt ist, kann die Urlaubskasse retten. Es gilt das alte Sprichwort: Vorbereitung ist alles!

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