Mit zwei Patsch'n ist nicht gut fahren, oder?
Vor einigen Wochen schilderte mir jemand folgenden Vorfall. Er fuhr am Abend über eine dieser wunderbaren Donaubrücken, die sich hauptsächlich dadurch auszeichnen stets repariert zu werden. Er fuhr gemütlich vor sich hin, und war gerade dabei einen großen LKW mit Anhänger zu passieren. Plötzlich scherte der LKW, völlig unnachvollziehbar, nach links aus, und ihm blieb nur noch die Alternative entweder zu testen, wie es ist, wenn LKW – Reifen die Knautschzone des eigenen Autos liebkosen, oder aber selbst nach links zu reißen, und in Kauf zu nehmen, dass sein Auto den Kontakt zu den betonierten Randsteinen suchen.
Letztere Variante war es, die ihm reizvoller erschien. Es wurde kurz gequietscht, dann ein wenig geschliffen, die Gefahr beseitigt, und sein Wagen durchaus in Mitleidenschaft gezogen. Beide Felgen kaputt.
Er entschloss sich, oder besser gesagt, er fuhr aufgrund des Schocks, instinktiv weiter. Man wolle doch keinen Stau verursachen. Außerdem wusste er, dass sich gleich ums Eck eine Tankstelle befindet. Der LKW war weg. Verfolgen und „Stellen“ war mit zwei linken kaputten Reifen unmöglich. Was blieb ist der Ärger und der Schock.
Nun, soweit, so schlecht. Aber es geht weiter. Er rief dann gleich einen der Autofahrerclubs an. Dieser erklärte ihm, dass es wohl noch eine Weile dauern werde, bis er „abgeholt“ werden könne. Zu viel zu tun. Er rief den Schwager an, damit ihm dieser abholen komme. Auch dieser meinte, dass er nicht umgehend da sein werde.
Frustriert, geschockt und verärgert und vor allem in Kenntnis, dass er mit seinem Auto keinen Meter mehr fahren könne, begab er sich in das in der Tankstelle angrenzende Pub, und begann seinen Frust bei einigen „Klaren“ runterzuspülen. Damit diese keinen Nachgeschmack erzeugen, verdünnte er dies noch mit ein, zwei vielleicht drei Krügerln köstlichen Biers.
Was dann kam ist wohl klar?! Er setzte sich in sein Auto und wartete auf den Schwager oder den Autofahrerclub. Und als er so wartete, kam dann – von wem immer gerufen – die Polizei. Sie nahmen ihm den Führerschein ab, und ließen ihn ins Röhrchen blasen. Knapp 1,1 Promille. Das reicht. Der Autofahrer verwies auf den Zustand seines Wagens, verwies auf das Pub, bei dem die Polizei doch nachfragen solle, wie viel er getrunken habe. Half alles nichts. 15 Monate Führerscheinentzug und gesondert angeordnete Teilnahme an den Nachschulungskursen.Ich habe dagegen nun die notwendigen Rechtsmittel erhoben, denn schließlich ist das Sitzen in einem fahruntüchtigen Fahrzeug noch nicht verboten (vor allem wenn es das eigene ist). Dabei betrunken zu sein, ist auch nicht strafbar. Mal sehen, ich werde aber über den Fortgang der Sache berichten.
