Die Lenkerauskunft, und was Onkel Willi aus Griechenland damit zu tun hat
Kaum jemand, der ein Auto sein eigen nennt, blieb von ihr verschont. Kein anderes behördliches Schriftstück schafft mehr Verwirrung. Zunächst bei den Empfängern, und - wenn es gut ausgefüllt wurde – bei den Behörden. Manche haben es sich ja bereits zum Sport gemacht irgendwelchen australischen Freunden den Wagen zu leihen, nur um einmal fröhlich grinsend, z.B. Canberra, ACT 2603, Australien als Zustelladresse angeben zu können. Wer es jetzt noch immer nicht weiß, dem sei es gesagt: Die Rede ist von der Lenkerauskunft. Eigentlich ist diese ja eine sehr nette – zugegebenermaßen rechtstaatlich – notwendige Einrichtung. Der Staat geht nicht automatisch davon aus, dass der Eigentümer des Autos zu gleich auch das Delikt gesetzt hat. Der Staat fragt nach. Und deshalb erhält der Eigentümer des Autos, wenn dieses wieder (böses, böses Auto) z.B. zu schnell gefahren, falsch geparkt, oder was sonst wurde, ein behördliches Schriftstück, in welchem er aufgefordert wird, doch tunlichst bekannt zu geben, wer der Übeltäter war.
Erhält man nun so ein behördliches Schriftstück sollte man nun zweierlei Dinge beachten. Zunächst hebt man sich auch das Kuvert auf, weil auf diesem vermerkt ist, wann das Schriftstück zugestellt wurde. Ab der Zustellung läuft eine 2wöchige Frist, innerhalb der Sie diese Auskunft erteilen müssen. Versäumen Sie diese Frist werden Sie bereits wegen der Nichterfüllung der Auskunftspflicht bestraft.
Ist es Ihnen nicht möglich konkret zu sagen, wer den Wagen zum konkreten Zeitpunkt gefahren ist, dann müssen Sie denjenigen nennen, dem diese Auskunft möglich ist.
Jetzt müssen Sie aber Folgendes wissen: Gemäß § 31 Abs 2 VStG kann man dann nicht mehr (in Verkehrssachen) bestraft werden, wenn der erste Verfolgungsschritt der Behörde gegen Sie später als 6 Monate nach der Tat gesetzt werden.
Lassen sie mich das erklären:
Sie borgen Ihrem Onkel Willi, Ihren schnittigen Ferrari. Sie wissen aber, dass er sich mit dem Wagen chauffieren hat lassen, weil ihm der Wagen doch zu flott war. Jetzt bekommen Sie Mitte Oktober 05 eine Aufforderung zur Lenkerauskunft, wer am 15.08.05 auf der A2 195,70 km/h gefahren ist. Sie müssen nun wahrheitsgemäß angeben, weiß ich nicht, aber mein Onkel Willi weiß das. Onkel Willi erhält dann die Aufforderung zur Lenkerauskunft. Der gibt zur Antwort: Klar, das war mein alter Freund Franz. Nun wird an Franz ein Strafbescheid erhalten. Wenn er diesen aber nach dem 15.02.2006 erhalten würde, muss das Verfahren eingestellt werden, weil mehr als 6 Monate vergangen sind.
Tja und wenn Onkel Willi normalerweise auf einer griechischen Insel lebt, und Franz Schafzüchter in Down Under ist, könnte es schon leicht sein, dass die Bescheidzustellung so lang dauert.