Wer sein Auto verborgt ist selber schuld!
Haben Sie schon einmal jemandem ihr Auto geborgt? Sind Sie dann mit ihm auch mitgefahren? Ja?! Großer Fehler. Nach der jüngsten Ent-scheidung des Obersten Gerichtshofes (wenn es interessiert OGH 7.7.2005, 2 Ob 73/05g) sollte nämlich das Sprichwort, wonach man weder Frauen, noch Füllfedern herborgen soll, um die Facette Auto erweitert werden.
Ganz abgesehen, dass man das Auto (so wie auch die Füllfedern etc) anders eingefahren, oder sogar beschädigt zurückbekommt, kann es auch ganz wesentliche monetäre Hintergründe haben. Was ist geschehen?
An sich ein tragischer Vorfall: Der Eigentümer und Halter des Autos ließ jemanden das Auto lenken, und fuhr dann als Beifahrer mit. Lei-der geschah ein folgenschwerer Unfall, bei der die Lenkerin starb, und der Eigentümer des Autos auch sehr schwer verletzt wurde.
Normalerweise ist es so, dass ein Beifahrer, sollte er bei so einem Unfall (ohne Drittbeteiligung) verletzt werden, seinen Schadenersatz bei der Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges holen kann, ohne des-halb den Lenker des Fahrzeuges in Anspruch zu nehmen. Dazu sind Haftpflichtversicherungen ja da.
Nicht so leicht ist das, so der Oberste Gerichtshof in seiner Ent-scheidung, aber wenn der Beifahrer zugleich der einzige Eigentümer und Halter des Fahrzeuges ist. Während man normalerweise nur den Zusammenhang Unfall und Verletzung (ohne Eigenverschulden des Lenkers) behaupten muss, wäre es für die Geltendmachung des Schmerzengeldes und der Heilungskosten des Halters notwendig gewesen zu beweisen, dass die – verstorbene – Lenkerin ein Verschulden am Unfall getrof-fen hat.
Der Halter hat diese Behauptung während des gesamten Prozesses nie aufgestellt. Was menschlich vielleicht sogar verständlich ist, hieße dies doch, dass man der Toten auch noch poshum die Schuld „zuschreiben“ müsste.
Weil der Kläger aber eben der einzige Eigentümer des Autos war, und die oben beschriebene (EKHG-) Haftung eine Haftung ohne Verschulden ist, für die die Haftpflichtversicherung des dort versicherten Hal-ters (unter bestimmten Umständen) einzustehen hat, meinte der OGH aber, dass der Kläger letztlich gegen sich selbst Prozess führe. Und das geht natürlich nicht.
Das Ergebnis war, dass er – obwohl am Unfall völlig unschuldig – keinerlei Schadenersatz bekommen hat.
Was kann man dagegen tun? Also entweder Sie borgen Ihr Auto nur dann her, wenn Sie selber nicht mitfahren, oder aber sie teilen sich ei-nen Wagen im Eigentum. Denn hätte es im obigen Fall einen zweiten Eigentümer (egal wen) gegeben, hätte unser Eigentümer vollen Scha-denersatz erhalten.
In allen anderen Fällen (sofern es keine Dritten gibt, die schuld sind) müssten Sie dann nachweisen, dass Ihr Lenker den Unfall verschuldet hat. Freundschaften kann das zerstören.
Sie sehen, es ist nicht einfach.