Von kurzen Röcken und Unfällen
„So, jetzt ist es dreiviertel zwölf. Ich kauf mir heute Schuhe …“ und bumm. Verzeihen Sie mir, werter Leser, wenn ich mich ein wenig einsilbig ausdrücke. Aber so schnell passieren Unfälle, wenn man sich mit etwas anderem beschäftigt. Was tun, wenn es gekracht hat.
Zunächst ist das Wichtigste abzuklären, ob jemand verletzt ist. In diesem Fall - sofort die Rettung anrufen.
Sichern Sie die Unfallstelle ab. Dazu haben Sie dieses Pannendreieck im Kofferraum. Sie sollten vielleicht einmal – quasi unfallvorsorgend – das Dreieck stressfrei ausgepackt haben, damit das dann auch klappt.
Widmen Sie sich nun der Unfallaufklärung. Bitte keine übereilte Verschieberei der Fahrzeuge! Auch wenn Sie ein gewisses Chaos verursachen, die Zeit muss sein, dass die Stellung der Fahrzeuge dokumentiert wird. Das bringt mich zum Thema Fotoapparat. Kaufen Sie sich eine Einwegkamera und legen Sie diese ins Handschubfach. Da aber Unfälle auch in der Nacht passieren können, leisten Sie sich den Luxus einer Einwegkamera mit Blitz. Kontrollieren Sie ab und an, ob der Film noch nicht abgelaufen, und die Batterie des Blitzes noch funktioniert.
Bei der Fotodokumentation geht es nun nicht um die genaue Dokumentation des Fahrzeugschadens (das wird in der Werkstatt ermittelt), sondern um die Stellung der Fahrzeuge, und der jeweiligen Umkreissituation (Schilder, Behinderungen etc).
Notieren Sie sich die Kennzeichen anderer Fahrzeuge, die etwa vorschriftswidrig geparkt haben, und Ihnen so die Sicht verstellt haben. Im Zweifel lieber mehr Kennzeichen aufschreiben als zu wenig. Nehmen Sie die Namen von Zeugen auf.
Gehen Sie an das Schreiben des Unfallberichtes, der sich jedenfalls in Ihrem Auto befinden sollte. Hier gilt es zu beachten, dass in dieses Dokument die Namen der Lenker und die Versicherungen der Fahrzeuge aufgenommen wird. Lassen Sie sich die Versicherungskarte und den Führerschein Ihres Unfallgegners zeigen. Behalten Sie das Original, und geben Sie dem Gegner den Durchschlag.
Ach ja, Sie sollten sich weder durch mürrische, ärgerliche und schimpfende Unfallgegner, noch durch die kurze Berockung weinender Unfallgegnerinnen, deren Eltern bös schimpfen werden, wenn sie vom Unfall erfahren werden. Machen Sie keine Ein- oder Zugeständnisse. Und wenn Ihr Unfallgegner sich weigert beim Ausfüllen des Unfallberichtes mitzuwirken, oder Sie zu keinem einvernehmlichen Ergebnis kommen, sollten Sie jedenfalls die Polizei rufen. Die so genannte Blaulichtsteuer ist bei weitem nicht so teuer, wie die Folgen eines ungeklärten Unfallberichtes. Und melden Sie den Unfall umgehend Ihrer Versicherung – am besten schriftlich, da Sie sonst Gefahr laufen keine Versicherungsdeckung zu haben. Das kann teuer kommen! Schließlich informieren Sie Ihren Anwalt, aber das ist eine andere Geschichte …