Alternatives zum Alternativantrieb

Kennen Sie Güssing? Im Zuge meiner Erkundungen für diese Kolumne, mein Chefredakteur wollte etwas über alternative (Antriebs-) Ener-gie lesen, erzählte mir ein Freund von Güssing. Der Stadt, die sich als energetisches Asterixdorf fühlt. In diesem Dorf wird zwar kein Zaubertrank ausgeschenkt, aber Biodiesel erzeugt. Die spinnen also nicht, die Güssinger.
Vorteilhaft bei so einem Biodiesel ist ja, so sagte man mir, dass er sonntags das Schnitzerl bräunt, um montags zum Pendeln nach Wien verwendet zu werden. Wenn der Duft nach Pommes Frites nicht stört, toll, oder?
Aber das ist längst nicht alles. BMW baut und liefert bereits Was-serstoffautos. Billiger Antrieb, kaum (eigentlich keine) Abgase, tolles Konzept. Was das technisch bedeutet, sollen Ihnen meine Kollegen auf den anderen Seiten erklären. Ich bin ja nur der Ju-rist. Und als solcher ein Pathologe der Gesellschaft.
Daher fragte ich mich - und ich gebe zu, ich dachte an Howard Hug-hes erste Versuche mit Wasserstoffautos, die zwar fuhren, aber
eben auch explodierten – wie sieht denn das rechtlich aus. Gibt es rechtliche Konsequenzen beim Kauf eines alternativ angetriebenen Wagens?
Da wäre einmal die Sonnenenergie. Klar scheint, dass es wohl kei-nen Mangel darstellt, wenn ein solches Auto in der Nacht nicht fährt. Wenn es aber eine Batterie hat, die Ausfahrten in der Nacht und im Nebel verspricht, dies aber nicht tut? Klarer Fall von Ge-währleistung. Ich freue mich auf meine ersten Klagen, in denen ich als Klagsgrund –„fährt nur bei Vollmond“ - schreiben kann.
Interessant ist auch der Fall, wenn so ein alternativ angetriebe-nes Wasserstoffauto – ich gebe zu entgegen dem erklärten Stand der Technik – dann doch ein erhöhtes Bedürfnis auf Explosion hat, und sie als Passant vom Seitenspiegel des in die Luft gehenden Autos getroffen werden. Abgesehen vom klassischen Versicherungsfall, der sich auf das von mir oft zitierte Eisenbahn- und Kraftfahrzeugge-setz stützt, ist es natürlich auch ein Fall des Produkthaftungsge-setzes.
Sollte ich beim Einparken auf so ein Auto stoßen, und diese zer-legt sich dann vollends, kann ich dann – nach dem Motto „selber schuld, was kaufst Du Dir auch so was“ – Schadensminderungspflicht geltend machen?
Oder bleiben wir beim Rapsöl und kommen wir zum Verwaltungsrecht. Führt die verstärkte Benutzung dieses Kraftstoffes dazu, dass in Lokalen die Entlüftungsanlagen eingespart werden können, weil die Strasse doch genauso nach Fritiertem duftet? Werden Wirte die Tankwarte der Zukunft? Fragen über Fragen.
Wir bleiben dran, und werden berichten. Denn Sie wissen ja, Ihrem Kolumnisten ist kein Thema zu fettig, und keine Antwort zu öko.

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