Kinokarte für Unterstützung nicht strafbar
Erfolg unserer Kanzlei im Präsidentenwahlkampf
Die Staatsanwaltschaft Wien hat nun nach mehreren Wochen entschieden, dass es nicht strafbar ist, wenn für Unterstützungserklärungen kleine Geschenke wie etwa Kinokarten übergeben werden. Da es sich bei Unterstützungserklärungen nicht um Wahlvorschläge handelt, umfasst diese Handlung nicht den Tatbestand der Bestechung bei einer Wahl (§ 265 StGB).
Dies ist ein schwer errungener Erfolg unserer Kanzlei gewesen, da die Bundeswahlbehörde unseren Mandanten - ungerechtfertigt, wie die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft nun ergibt - mitten im Bundespräsidentenwahlkampf angezeigt hat.
Ärgerlich ist es nur, dass die zuständige Staatsanwältin die Nichteinleitung bereits binnen 10 Tagen der Oberstaatsanwaltschaft vorschlug und der Justizminister mehrere Wochen benötigte um diesen Vorschlag zu bestätigen.