Wiese ist keine Strasse im Sinne StVO - daher Alkotest zu Recht verweigert
VwGH 20.5.2003, 2003/02/0073
Weil jemand, der den Alkotest verweigert hat, als er von der Polizei beim Fahren eines PKWs auf einer Wiese (die Teil eines abgesperrten Veranstaltungsgelände war) aufgehalten wurde, wollte die Behörde ihn bestrafen. Der VwGH erkannte, dass es sich bei dieser Wiese nicht um eine Strasse iS der StVO handelte, weshalb auch der Strafbescheid wegen der Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben wurde.
Auswirkungen:
Die Frage, ob ein Gelände als Strasse iS der StVO gilt, oder nicht, hängt von einer sehr kasuistischen Judikatur ab. Besser bleibt es, betrunken kein Auto zu fahren.
