Wer einem Unfalllenker das Auto borgt, ist selbst schuld!
OGH 1.7.2004, GZ 2 Ob 289/03v – ZVR 2005/36
Ein Autofahrer übergibt seinen beschädigten Wagen der KFZ Werkstatt. Da er ein Auto benötigt, bekommt er von der Werkstatt einen Ersatzwagen, den er vollgetankt wieder zurückgeben muss. Natürlich beschädigt der Autofahrer auch diesen Ersatzwagen (alleinverschuldete Vorrangsverletzung). Der OGH meint, dass der Autofahrer davon ausgehen konnte, dass das Auto vollkaskoversichert ist, was es aber nicht war. Den Schaden muss er nicht ersetzen.
Auswirkungen:
In einer liebevoll begründeten Entscheidung erklärt der OGH, dass es gerade in diesem Fall für den Autofahrer so ausgesehen haben müsste, dass der Wagen vollkaskoversichert sei, weil dies doch bei derart jungen Fahrzeugen „üblich“ sei.
Dennoch liebe Autofahrer, nachfragen zahlt sich trotzdem aus.
