Trauerschmerzengeld für nahe Angehörige
OGH 1.7.2004 2 Ob 141/04f - ecolex 2005,39
Der oberste Gerichtshof hat nahen Angehörigen Schmerzengeld sogar für den Fall zugesprochen, dass diese durch den Schmerz keine Gesundheitsschädigung (Schockschaden) erlitten haben. Abhängig ist dies vom Naheverhältnis.
Auswirkungen:
Nachdem erst vor einiger Zeit Angehörigen überhaupt ein Schadenersatz für jene Schäden zugesprochen worden ist, den sie durch den Tod eines nahem Angehörigen erlitten haben (Schockschaden, samt Kostenersatz für etwaige Therapien etc), ist nun der OGH einen Schritt weiter gegangen, und sprach auch Schmerzengeld zu, wenn "nur" massiver Seelenschmerz durch den Tod eines nahen Angehörigen eintrat. Bedingung ist natürlich eine sehr intensive Beziehung.
