AGB zu Handywertkarten: Verfall des Wertkartenguthabens ist sittenwidrig

OGH 18.8.2004 4 Ob 112/04f - ecolex 2005, 35

Jene Klauseln, wonach bereits bezahlte, und noch geladene Guthaben von Wertkarten für Handys nach Ablauf einer bestimmten Zeit verfallen, wenn nicht neuerlich ein Gutahben geladen wird, sind sittenwidrig und daher unwirksam.

Auswirkung:
Auf Basis dieser Entscheidung kann man daher auch jene Guthaben zurückfordern, die während aufrechtem Vertrag verfallen sind.

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