Eigenbedarfskündigung des Eigentümers – doch möglich
OGH 26.08.2004, GZ 6 Ob 35/04x – immolex 2005, 89
Der Eigentümer einer Wohnung kann sich berechtigt auf den Kündigungsgrund des Eigenbedarfs stützen (§ 30 Abs 2 Z 8 MRG), auch wenn er derzeit eine Ersatzwohnung bezogen hat, oder eine Wohnmöglichkeit „an sich“ gegeben wäre.
Der Bezug einer „Ersatzwohnung“ während des Kündigungsverfahrens schadet in diesem Fall nicht, vor allem weil der Vermieter zur Befriedigung seines Wohnbedürfnisses grundsätzlich auf eine nicht in seinem Eigentum stehende Wohnmöglichkeit verwiesen werden muss.
Auswirkungen:
Sehr wichtige Entscheidung, die vor allem all jene Vermieter zu Gute kommen könnte, die – aus unerklärlichen Gründen – unbefristete Mietverträge abgeschlossen haben.
