Eigenes Gas in fremder Flasche
OGH 28.9.2004 4 Ob 167/04v – EvBl 2005/68
Wer sein Gas in einen Gasbehälter einfüllt, der im Eigentum eines Mitbewerbers steht, und dessen Markenzeichen auf dem Gaszylinder angebracht ist, begeht eine Verletzung von § 10a MSchG.
Auswirkungen:
Gar nicht selten kommt es vor, dass Gaslieferanten die Zylinder fremder Firmen, quasi im Tausch mit eigenen Zylindern, annehmen und dafür gefüllte Gaszylinder übergeben. Es kommt auch vor, dass hiebei natürlich die „fremden“ Zylinder nicht an den Mitbewerber zurückgegeben werden, sondern eben „weiterverwendet“ werden. Der OGH hat nun erstmals (deshalb wurde der ao Revisionsrekurs ja zugelassen) festgestellt, dass diese Vorgangsweise gegen den das MarkenschutzG verstösst.
Diese Entscheidung könnte den Gasmarkt revolutionieren.
Die Entscheidung ist nachvollziehbar, insbesondere weil ja wirklich bei der vorgeworfenen Vorgangsweise tatsächlich im Deckmantel einer fremden Marke ein anderes Produkt verkauft wird.
Es wird Folgeentscheidungen geben. Ich bin mir sicher.
