Umgründung einer Mietergesellschaft in AG bewirkt Mietzinserhöhung?

OGH 28.9.2004 5 Ob 161/04v - ecolex 2005,26

Der 5. Senat des OGH hat mit der Begründung, dass es sich bei einer AG um eine "eigenständige, von ihren Gesellschaftern streng zu unterscheidende Rechtsperson, die vom Vorstand vertreten wird", handelt, weiters gefolgert, dass zunächst die rechtliche und wirtschaftliche Einflussmöglichkeit "nicht ohne weiteres" zugeordnet werden kann. Durch die Umgründung in eine Aktiengesellschaft sei daher - aus obigen Gründen - ein Tatbestand nach § 12a Abs 3 MRG erfüllt, weshalb eine Mietzinserhöhung zuässig ist.

Auswirkung:
Schauer (in ecolex 2005, 26) kritisiert diese Entscheidung, weil im vorliegenden Fall nicht beachtet wurde, dass sich die Mehrheitsverhältnisse nicht wesentlich geändert hatten. Folgt man der Entscheidung des OGH, dürfte in Zukunft die Veräußerung der AG- Anteile keinerlei Folgen auf den Mietzins haben, da ja der OGH hier gerade die Mehrheitsverhältnisse unbeachtet ließ, und nur auf die Eigenständigkeit der Aktiengesellschaft abzielte.

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