Stufenklage zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
OGH 4.10.2004 2 Ob 217/04g – EvBl 2005/66
Der Oberste Gerichtshof stellt fest, dass Stufenklagen (also eine Klage bei der zunächst abgeklärt wird, ob der Unterhaltsberechtigte einen Anspruch hat, der zur Vorlagepflicht des Unterhaltspflichtigen führt) bei Unterhaltsklage zulässig ist.
Auswirkungen:
Mit dieser Entscheidung ist zwar nicht generell die Frage, ab wann eine Stufenklage eingebracht werden kann, geklärt. Für den Fall der Unterhaltsklage scheint es (für Volljährige) nun erstmals geklärt. Der OGH begründet dies mit einem Wertungswiderspruch in der Behandlung minderjähriger und volljähriger Unterhaltsberechtigter.
