Ausgeschiedenes AG- Vorstandsmitglied kann selbst Löschung im Firmenbuch anmelden
OLG Wien 9.2.2005, 28 R216/04x- ecolex 2005, 325
Aufgrund des Schutzes des objektiv richtigen Firmenbuchstandes, einer verfassungskonformen und somit dem Gleichheitssatz entsprechenden Interpretation wird der § 17 Abs 2 GmbHG im Aktienrecht analog angewandt. Ein ausgeschiedenes AG- Vorstandsmitglied darf also selbst den Antrag auf Löschung im Firmenbuch stellen.
Anmerkungen:
Diese Feststellung ist sehr bedeutend, weil es eben nicht klar war. Und das Aktiengesellschaftsrecht oft mit Analogien aus der GmbHG zu Recht kommen muss.
