Ausgeschiedenes AG- Vorstandsmitglied kann selbst Löschung im Firmenbuch anmelden

OLG Wien 9.2.2005, 28 R216/04x- ecolex 2005, 325

Aufgrund des Schutzes des objektiv richtigen Firmenbuchstandes, einer verfassungskonformen und somit dem Gleichheitssatz entsprechenden Interpretation wird der § 17 Abs 2 GmbHG im Aktienrecht analog angewandt. Ein ausgeschiedenes AG- Vorstandsmitglied darf also selbst den Antrag auf Löschung im Firmenbuch stellen.

Anmerkungen:
Diese Feststellung ist sehr bedeutend, weil es eben nicht klar war. Und das Aktiengesellschaftsrecht oft mit Analogien aus der GmbHG zu Recht kommen muss.

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