Verkehrsunfall mit ÖBB(-Bus): Achtung, Verzichtsformulare nicht unterschreiben
2 Ob 344/00b = RdW 2001,495= ZVR 2002/16=JUS-Extra OGH-Z 3124 = ÖJZ 2005, 87 = SZ 74/1
In der Entscheidung ging es um die Frage, ob ein Formular, in welchem einer der Unfallgegner sich dazu verpflichtet den Schaden voll zu ersetzen, wirksam ist. Im gegenständlichen Fall hat die Erklärende trotz Unterzeichnung dieses Formulars die ÖBB geklagt, und Recht bekommen. Sie hatte den Unfall nicht verschuldet. Das Anerkenntnis hat deshalb nicht Wirksamkeit entfaltet, weil bei dieser Erklärung nicht die Zustimmung des Haftpflichtversicherers mitberücksichtigt wurde.
Auswirkungen:
Auch wenn hier die Unfalllenkerin letztlich obsiegt hat, ist jedenfalls davon abzuraten bei einem Verkehrsunfall überhaupt irgend ein Anerkenntnis abzugeben. Insbesondere nicht, wenn ein Formular, abweichend vom Internationalen Unfallbericht, unterschrieben werden soll.
Das wichtigste bei Verkehrsunfällen ist die Versorgung von Verletzten, erst dann die Unfallaufnahme. Durch die Ausnahmesituation sollte man sich keinesfalls auf Fragen der Schuld einlassen.
