Übernahme der Wohnung auch ohne Schlüssel
OGH 16.02.2005, GZ3 Ob 177/04g – immolex 2005 Leitsatz 23
Eine Übergabe eines Mietobjektes ist auch dann erfüllt, wenn der Schlüssel nicht mit übergeben wurde. Natürlich muß das entsprechende Mietobjekt unversperrt sein.
Auswirkungen:
Damit ist ein häufig auftretendes Problem geklärt, nämlich ob das „wortlose“ Räumen auch dazu führt, dass fristgerecht übergeben wird. Die ist offenbar der Fall. Alle weiteren Kosten (für notwendiges Ausmalen, Schlüsseltausch etc) können natürlich trotz „Übergabe“ entstehen.
