Umbau des Schweinestalls in die Ehewohnung und seine Scheidungsfolgen

OGH 17.3.2005, 8Ob 13/05b- ecolex 2005, 226

Jemand hat auf einem landwirtschaflichen Anwesen der Schwiegermutter den Schweinestall in die Ehewohnung umgebaut (und nicht umgekehrt). Nach der Scheidung fällt natürlich dieser Aufwand nicht in das Ehevermögen. Es besteht jedoch die Möglichkeit sich einen "Aufwandsersatz" von der bereicherten (Ex-) Schwiegermutter zu fordern.
Auch Leistungen, die unter der Erwartung der Dauerhaftigkeit der Ehe erbracht worden sind, können nach der Scheidung zurückgefordert werden. Dies gilt auch für Leistungen von Familienangehörigen des einen Ehegatten an den anderen, oder umgekehrt Leistungen des einen Ehegatten an Familienangehörige des anderen.

Auswirkungen:
Dies Entscheidung ist deshalb so bedeutend, weil es nicht selten vorkommt, vor allem im nichtstädtischen Bereich, dass ein Ehepartner in Erwartung, dass die Ehe fortdauert, und auch irgendwann der Grund oder das Haus, oder die Wohnung , seiner Familie zukommen wird, massive Aufwendungen trifft, die nicht die Ehefrau bereichern, sondern deren Familienangehörigen.
Hier ist festgehalten, dass (zumindest Teile) dieser Aufwendungen rückforderbar sind.

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