Nebenberuflicher Künstler: Einkunftsquelle oder Liebhaberei
OFS 23.3.2005, RV/0443-G/02- ecolex 2005, 345
Die Entscheidung , in welcher ein Stpfl erklärte neben hauptberuflichen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Musiker und Komponist zu haben, zeigt, dass eine nebenberufliche Tätigkeit, die dem ersten Anschein nach „liebhabereiverdächtig“ ist, nicht schon als solche typische Liebhaberei darstellen muss, sondern es wesentlich auf Art, Umfang, Intensität der Betätigung sowie ernsthaftes Bestreben zur Einnahmeerzielung und das im Wirtschaftsleben übliche Erscheinungsbild
Auswirkungen:
Hier wollte jemand seine Ausgaben als Musiker absetzen können. Die Finanz sagt: Nein, weil das ist eh bloß Liebhaberei. Wenn man beweist, dass dem nicht so ist, und dass in Zukunft durchaus mit Einkünften zu rechnen ist, gilt dieser Einwand natürlich nicht. Ich frage mich, ob dies auch für die Klavierstunden der heranwachsenden Kinder gelten könnte?
