Beleidigende Schriftsätze des Vertreters- Entlassungsgrund für den Vertretenen?
OGH 6.4.2005, 9bA 116/04f- ecolex 2005, 331
Der Parteienvertreter eines Prozessführenden Arbeitnehmer beschuldigte den Arbeitgeber seines Mandanten in einem Schriftsatz eines „kriminellen, dummen und präpotenten Verhaltens“. Der Parteienvertreter gab diesen Schriftsatz noch dazu an die Medien weiter. Der Dienstgeber entließ daraufhin den Arbeitnehmer. Die Entlassung ist natürlich rechtswidrig
Auswirkungen:
Bei aller Zurechenbarkeit der Handlungen und Unterlassungen des frei gewählten Vertreters, ginge es zuweit, wenn man dessen Entgleisungen (zunächst Beleidigung, und dann noch Verbreitung der Beleidigung) sich zurechnen lassen müsste, wenn man davon keine Ahnung hatte.
Da diese Vorgangsweise auch völlig untypisch für Parteienvertreter ist, hätte der Arbeitnehmer auch nicht mit einer derartigen Vorgangsweise rechnen müssen. Die Entlassung ist daher sicher unberechtigt.
