Gemeinsame Betreuung des Kindes und die Reduzierung des Unterhalts

OGH 17.2.2006 GZ 10 Ob 11/04x, EF-Z 2006/11

Wenn (getrennt lebende) Eltern das Kind getrennt betreuen und nahezu zu gleichen Teilen bei sich haben, hat dies eine Auswirkung auf den Unterhalt des Unterhaltspflichtigen. Dieser wird um (derzeit) ca 20% reduziert (bei Betreuung von 3 Tagen pro Woche).

 

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