Menschenrechtsverletzung - Kinderwegnahme
EGMR 30.05.2006 R. gegen Finland veröffentlicht EF-Z 2006/66
Der Finnische Staat hatte einer Familie (der Mutter) den Sohn weg. Offensichtlich war geplant das Kind nicht mehr der Mutter zurückzugeben. Das ist eine Verletzung der Menschenrechte.
Auswirkungen:
Leider ist der österreichische Jugenwohlfahrtsträger, aufgeschreckt durch verschiedene Exzesse, derzeit sehr schnell mit dem Wegnehmen von Kindern. Man kann nicht oft genug darauf hinweisen, dass derartige Maßnahmen nur bei das absolut letzte Mittel sein darf, und aus Prinzip nur vorübergehend.
Stattdessen soll es aber Fälle geben, bei denen den Pflegeltern von weggenommenen Pflegeeltern von Anfang an (also bevor das Gerichtsverfahren abgeschlossen ist) versprochen, dass sie die Kinder "behalten" werden. Das ist Mißbrauch.
Natürlich müssen die Kinder geschützt werden, andererseits sollte es keine Kindeswegnahmen geben, nur weil Eltern als "beschränkt begabt" bezeichnet werden.
