Anrechung der Wohnkosten auf den Unterhalt

OGH 28.9.2006 GZ 4 Ob 142/06w veröffentlicht in immolex 2007/55

Ein Vater lässt die Exfrau und Kind in der Wohnung, die in seinem Eigentum steht, wohnen. Es gibt keine weitere Vereinbarung zwischen den ehemaligen Ehegatten, und er erhält auch keine Gegenleistung für das Bewohnen der Wohnung. Der OGH hat festgehalten, dass in diesem Fall dieses Zurverfügungstellen der Wohnung auf den Unterhalt anzurechnen ist.

Auswirkungen:
Hiebei handelt es sich um eine interessante, aber logisch nachvollziehbare, Entscheidung. Wichtig scheint aber in derartigen Fällen zu prüfen, auf welcher Grundlage der Unterhaltsberechtigte in der Wohnung lebt.

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