Schadenersatz für Betreuung des Angehörigen

OGH 27.4.2006 GZ 2 Ob 176/05d, EF-Z 2006/31

Ein Unfallopfer, das nun ständige Betreuung benötigt, wird von seiner Mutter betreut. Würde diese die Betreuung nicht übernehmen, wären zumindest 2,2 Diplomkrankenschwestern bzw. 3 Pflegehelfer notwendig. Die Kosten stehen dem Unfallopfer auch dann zu, wenn die Betreuung eben von einem Angehörigen übernommen wird.

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