Schadenersatz für Betreuung des Angehörigen
OGH 27.4.2006 GZ 2 Ob 176/05d, EF-Z 2006/31
Ein Unfallopfer, das nun ständige Betreuung benötigt, wird von seiner Mutter betreut. Würde diese die Betreuung nicht übernehmen, wären zumindest 2,2 Diplomkrankenschwestern bzw. 3 Pflegehelfer notwendig. Die Kosten stehen dem Unfallopfer auch dann zu, wenn die Betreuung eben von einem Angehörigen übernommen wird.
