Unterhalt trotz mutwilligem Verlassens?

OGH 7.2.2007 GZ 2 Ob 193/06f, ecolex 2007/178

Wenn ein Ehepartner an sich schwere Eheverfehlungen setzt (mutwilliges Verlassen, beharrlicher Ehebruch, etc), hat er bislang den Unterhaltsanspruch verwirkt. Nach der neuesten Entscheidung des OGH kann aber ein (verschuldensunabhängiger) Unterhalt zugesprochen werden.

Auswirkungen:
Der relativ neue § 68a EheG, der einen verschuldensunabhängigen Unterhalt in bestimmten Fällen (Kindererziehung oder fehlende Vorsorge infolge Haushaltsführung) vorsieht, wurde nun auch herangezogen für die Frage des Ehegattenunterhalts iS § 94 EheG. Das war eine vorhersehbare Entscheidung, die aber doch ein wenig auf sich warten ließ.

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