Geburt eines gesunden Kindes ist kein Schaden!

OGH 14.09.2006 GZ 6 Ob 101/06f veröffentlicht in EF-Z 2006/79

Ein sterilisierter Mann zeugte trotzdem ein Kind. Das Kind kam gesund auf die Welt. Der Mann und die Frau klagten den Arzt auf den Unterhalt für das Kind und die Frau wollte auch noch Schmerzengeld für die Schmerzen der Geburt. Die Klage wurde durch den OGH abgewiesen.

Auswirkungen:
Nun, die Geburt eines gesunden Kindes ist nun einmal kein Schaden. Meiner persönlichen Meinung nach ist dies auch gut so. Man kann nämlich die Dogmatik der Rechtswissenschaften auch derart abstrakt gestalten, dass das Ergebnis nicht mehr mit unseren Wertvorstellungen in Einklang zu bringen wäre.
Es bestehen ausreichende Möglichkeiten einem geborenen Kind jene Wärme zu bieten, ohne dass man dem "Schaden" des Unterhalts ausgeliefert ist.

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