Autokauf ohne Typenschein ist meist sehr dumm!

OGH 26.04.2007 GZ 2 Ob 227/06f veröffentlicht in EvBl 2007/133

Jemand (ein Autohändler) kaufte ein Auto, dass zwar über einen (provisorischen) Zulassungsschein, nicht aber über einen Typenschein verfügte. Auf der Fahrt zur Typisierung des Fahrzeuges wurde er - unschuldig - Opfer eines Verkehrsunfalls.
Er wollte nun den erlittenen Schaden bei Gericht einklagen. Der Oberste Gerichtshof wies die Klage wegen mangelnder Aktivlegitimation abgewiesen. Er hatte mangels Eigentum schlichtweg nicht das Recht zu klagen.

Auswirkungen:
Das es problematisch ist ein Auto ohne TYpenschein zu kaufen dürfte (oder sollte) bekannt sein. Tut man es dennoch muss man - um als redlich zu gelten - nachforschen, weshalb das Auto keinen Typenschein hat. Es liegt nämlich eher auf der Hand, dass dieses Fahrzeug eher gestohlen ist, als der Typenschein "verloren" wurde.
Charmant an der Sache ist aber auch die Schlussfolgerung der Gerichte, wonach derartige Käufer Schäden an diesen Fahrzeugen nicht gerichtlich geltend machen können.
Also besser nie Autos ohne Typenschein kaufen!

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