Mehrscheinchenspiel - oder 5 EURO unter dem Kopfpolster

OGH 26.04.2007 GZ 2 Ob 251/06k veröffentlicht in EvBl 2007/135

Ein bekannter Mainstream Radiosender lobte für denjenigen € 100.000,00 aus, der einen bestimmten - nach Seriennummer identifizierten - 5 EURO Schein zunächst bis 21.02.2005 in Kopie faxt, und danach noch 6 Wochen aufhebt zur weitern Vorlage.
Der Gewinner faxte die Kopie rechtzeitig, und legte ihn auch der Redaktion vor, wo er als richtig identifiziert wurde. Dann legte er den Geldschein seinem Sohn unter den Kopfpolster (!), damit ihn dieser fände. Das tat dieser auch, und der Schein verschwand dann eine Zeit lang, sodass der Gewinner den Schein, trotz Aufforderung nicht vorlegen konnte. Der Radiosender spendete das Geld. Ein paar Tage später fand der Gewinner aber wieder den Schein, und legte ihn am 28.2.2005 vor. Er musste die € 100.00,00 klagen, weil der Radiosender meinte, dass dies zu spät sei. Der OGH sprach ihm (wie sämtliche Unterinstanzen) das Geld zu.

Auswirkungen:
Skurrile Geschichte rund um die Verwendung von Rundfunkgebühren.

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