eingeschriebener Brief kein Anscheinsbeweis für Zugang

OGH 30.3.2009 GZ 7Ob 24/09v = ZAK = ecolex 2009/215

Die bloße Tatsache, dass ein Brief eingeschrieben wurde, beweist nicht, dass dieser Brief auch wirklich zugegangen ist.

Anmerkung:
Abgesehen davon, dass zu 1 Ob 267/03a genau das Gegenteil judiziert wurde, verweise ich darauf, dass es wohl zweckmässig ist die Post mit "Rückschein" (das kann man seit einigen Jahren auch als Privater) zu versenden. Unterhaltsam ist aber, dass gerade mit der letzten Novelle in vielen Bereichen des Gerichtsweg die Eigenhandzustellung abgeschafft wurde. In Kombination mit obiger Entscheidung (und den bisherigen Entscheidungen, die dem Postweg kein übermäßiges Vertrauen - jedenfalls nicht mehr als in josephinischen Zeiten - schenkten) werden allfällige Fristenläufe bald nur noch Empfehlungen darstellen.

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