Bachelor zu sein, bedeutet noch gar nichts - zumindest im Unterhaltsrecht

OGH 4.8.2009, 8 Ob 63/08t = ZAK 2009/534

Allein die Tatsache, dass man einen Bachelortitel inne hat, bedeutet nicht, dass man dadurch selbsterhaltungsfähig ist. In dieser Entscheidung geht der OGH deutlich auf dei Entstehungsgeschichte des Bachelorstudiums ein, und kommt (sehr ausführlich) zum Schluss, dass die Beendigung des Studiums (oder wie es jetzt heißt, Beginn des Masterstudiums) die berufliche Fortentwicklung (idR) massiv besser gewährleistet ist, sodass man als Student (idR) weiter (bzw. fertig-) studieren darf.

Anmerkungen:
Da das Bachelorstudium aus meiner Sicht nur deshalb "geschaffen" wurde um unsinnige EU-Normen umzusetzen und höhere Absolventenquoten vorzugauckeln, war diese Entscheidung sehr weise. Trotzdem beschäftigen wir uns ab und an weiterhin mit derartigen Wünschen unterhaltspflichtiger Eltern.

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