eigene Wohnkosten bei Unterhaltspflicht nicht abzugsfähig
OGH 3 Ob 96/12g
Wie schon mehrfach entschieden, hat der OGH nun nochmals festgestellt, dass die Kosten für das eigene Heim des Geldunterhaltspflichtigen NICHT bei der Berechnung des geschuldeten Unterhalt berücksichtigt wird.
Diese Entscheidung ist wohl deshalb notwendig, weil das Gegenteil häufig behauptet wird. Vergessen wird hiebei aber, dass "Wohnraumbeschaffung" nur dann abzugsfähig ist, wenn sie die Kinder selbst betrifft.
