automatische alleinige Obsorge der Mutter verfassungswidrig

VfGH G 114/11

Der Verfassungsgerichtshof hat die gesetzliche Automatik, wonach bei unverheirateten Eltern, die Obsorge alleine der Kindesmutter zukommt und der Vater - ohne Zustimmung der Kindesmutter - keine Chance auf gemeinsame Obsorge hast, als verfassungswidrig aufgehoben.

Der Gesetzgeber hat im Dezember mit Wirkung ab 1.Februar 2013 das Gesetz geändert und wird es ab 1.2.2013 möglich sein, die gemeinsame Obsorge auch gegen den Willen des anderen Elternteils zu beantragen.

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