Sturz am Parkplatz - keine Haftung der Eigentümergemeinschaft?
3 Ob 136/12i
Wenn ein Mieter einer Wohnung, die im Wohnungseigentum steht, am nicht schneegeräumten Parkplatz der Wohnungseigentumsanlage ausrutscht, haften die Wohnungseigentümer dann nicht zwingend, wenn sie den Winterdienst an ein drittes Unternehmen ausgelagert haben.
Die Haftung würde nur dann bestehen, wenn es ein (allfälliges Auswahl-) Verschulden gibt. Eine vertragliche Haftung aufgrund der Verletzung von Schutzpflichten gibt es jedoch mit dem Mieter nicht, weil ja auch nicht die "Eigentümergemeinschaft" Vertragspartner des Mieters ist, sondern ein einzelner Wohnungseigentümer.
