Trauerschmerzengeld Angehöriger
OGH 2 Ob 161/12h
Seit längerem wird bei Gericht Trauerschmerzengeld zu gesprochen. Also Schmerzengeld Angehöriger von getöteten Personen für den durch die Trauer erlittenen Schmerz.
Der OGH hat in dieser Entscheidung hat festgehalten, dass bei der Bemessung des Schmerzengeldes es keine Rolle spielt, ob die Trauer durch den Tod mehrerer Angehöriger "geteilt" wird. Der OGH will das sonst paradoxe Ergebnis vermeiden, dass ein Anspruch eines Hinterbliebenen dadurch verringert wird, je mehr getötete Angehörige ein Unglück fordert.
Sehr vernünftigt.