VfGH ist der selben Ansicht wie Mag. Scheer
VfGH hebt Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung
Der Verfassungsgerichtshof hat am 26.6.2014 die Gesetze rund um die Vorratsdatenspeicherung aufgehoben. Es gibt keine Nachfrist. Das heisst jegliche Vorratsdatenspeicherung und der Abruf dieser Daten ist mit sofortiger Wirkung unzulässig.
Dass die Vorratsdatenspeicherung und die damit verbundenen Gesetze zum Abruf der Daten gegen die Grundrechte verstösst, hat Mag. Alexander Scheer als geladener Experte bereits bei der ersten Expertenrunde im März 2011 im Justizausschuss referiert.
Endlich hat der VfGH der Beschwerde vieler Bürger stattgegeben und hat diese der Verfassung eines freien Rechtsstaat widersprechenden Regelungen aufgehoben.
Die Beschwerde wurde NICHT durch die Scheer Rechtsanwalt GmbH geführt.
Hier einige Links:
Meldung des VfGH über Aufhebung