Kontaktrecht und Unterhalt
Je mehr Kontakt, desto weniger Unterhalt
Die Höhe des Unterhalts, den der hauptsächlich betreuende Elternteil für das/die Kind/er vom nicht betreuenden Elternteil erhält, hängt seit einigen Jahren ganz wesentlich vom Ausmaß des Kontaktrechtes ab.
Leider gibt es dazu keine klare Vorgaben im Gesetz und bedauerlicherweise hat auch der Oberste Gerichtshof verschiedene Berechnungsmethoden entwickelt, die zum Teil im Widerspruch stehen.
Allgemein gilt, dass je umfassender das Kontaktrecht ist, desto größer ist die Einschränkung des Unterhalts.
Wenn die Betreuung (über das Jahr) nahezu gleichteilig ist, dann spielt zusätzlich auch noch das Einkommen beider Eltern eine Rolle und so kann es zu einer Reduktion bis zur einem gänzlichen Entfall des Unterhalts führen.
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