Lebensgemeinschaften

Lebensgemeinschaften sind formfrei. Sie können leicht begründet werden und enden sehr einfach durch "Schluss machen". Diese Freiheit kann gewünscht sein. Sie kann aber auch das Ergebnis des "Nicht - darüber - Nachdenkens" sein.

Es gibt kaum gesetzlich geregelte Absicherungen für Lebensgemeinschaften . Der Gesetzgeber geht grundsätzlich davon aus, dass alles, was während der Lebensgemeinschaft (egal ob hetero-, homosexueller oder platonischer Natur) geleistet wird, freiwillig erfolgte und daher manchmal nicht rückforderbar ist.

Es gibt daher auch kein eigenes Aufteilungsverfahren, wie etwa im Zuge einer Scheidung.

Aktuell gibt es auch KEINEN Unterhalt zwischen den Partner.

ABER für den Fall der Trennung sind Investitionen nicht unbedingt verloren. Es gibt verschiedene Möglichkeiten Ihre Investitionen eventuell wieder zurückzuerlangen.

Sie sollten daher während der funktionierenden Lebengemeinschaft über den Abschluss eines Lebensgemeinschaftsvertrag nachdenken. In einem solchen Vertrag sollten alle wesentlichen Dinge des täglichen Lebens, aber auch Fragen eines allfälligen Unterhalts, Entschuldung eines Partners, Hausbau, Anschaffung einer gemeinsamen Wohnung, Mitarbeiten im Unternehmen unbedingt geregelt werden.

Wenn die Stricke bereits gerissen sind, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung um Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem/Ihrer Ex geltend zu machen.

Wir beraten und vertreten Sie gerne. Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch.

Sie werden betreut von:
Mag. Alexander Scheer

kostenfreies Erstgespräch möglich

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