Nach derzeit gültigem Recht sind Lebensgemeinschaften in vielen Punkten ungesicherte Verhältnisse, die (in der Theorie) genauso leicht zu beenden sind, wie sie begonnen werden können. Sollte Ihnen dies widerfahren, können wir Sie unterstützen zu Ihrem Recht zu kommen.
Zwar gibt es verschiedene Angleichungen im Mietrecht (Eintrittsrechte), Erbrecht (mögliche Ansprüche - schwierig geltend zu machen), doch generell gilt die alte Regel, was man in einer Lebensgemeinschaft erhalten hat, wurde geschenkt und ist in wenigen Fällen rückforderbar.
Gerade wenn man gemeinsame
sollten konkrete Regelungen getroffen werden, damit man sich wechselseitig absichert.
Das GESETZ bietet nämlich wenig bis gar KEINEN SCHUTZ.
Daher ist es zweckmässig, wenn auch Lebensgefährten, wenn die Beziehung eine gewissen Ernsthaftigkeit erreicht hat, auch Lebensgemeinschaftsverträge abschließen in denen
Daher empfehlen wir Ihnen jedenfalls über einen Ehevertrag nachzudenken, gerade um sich wechselseitig abzusichern.
Wir haben vielen Partnerschaften bereits zu Lebensgemeinschaftsverträgen verholfen, und deren Beziehung auf klare juristische Fundamente gestellt.
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