Obsorgerecht

Was ist Obsorge?

Das Obsorgerecht (oder oft bloß Sorgerecht genannt) ist im Wesentlichen das Recht eines Erziehungsberechtigten über die Belange des Kindes zu entscheiden (dh in Fragen der gesundheitlichen Betreuung, Schule/Kindergarten, Finanzen). Im wesentlichen bezieht sich das auf die Gebiete der finanziellen Verwaltung von Kindesvermögen, Schulentscheidungen und medizinische Entscheidungen. Generell sind auch Grundfragen der Erziehung(ausrichtung) davon umfasst.

Nicht direkt im Zusammenhang steht die Obsorge mit der Frage des Unterhaltes und/oder des Kontaktrechtes (Besuchsrecht). Da dies aber nicht wirklich bekannt ist, werden manchmal heftigste Kämpfe um das Sorgerecht geführt, obwohl damit eigentlich der Unterhaltsanspruch und/oder die Häufigkeit des Besuchsrechtes gemeint ist.

Wer hat Obsorge?

Verheirateten Eltern haben mit der Geburt des ("ehelich" geborenen) Kindes automatisch die gemeinsame Obsorge über das Kind. Unverheiratete Eltern (ungeachtet, ob sie Zusammenleben oder nicht) haben nicht automatisch die gemeinsame Obsorge, sondern müssen diese gemeinsam fixieren, oder der Vater kann seit 1.2.2013 die gemeinsame Obsorge gegen den Willen der Mutter gerichtlich beantragen.

Bedeutung der Obsorge

Obsorge ist eine der Kernmaterien des Kindesrecht. Leider wird um die Obsorge oft heftig gestritten. Der Gesetzgeber hat diesen Kampf durch eine sehr ungeschickte Formulierung des Gesetzes seit Februar 2013 um eine Nuance bereichert, weil nun die (frühere klarer geregelte) Frage des Aufenthaltsbestimmungsrechtes widersprüchlich gesetzlich verankert wurde.

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