Obsorgeantrag

Antrag auf Zuerkennung der gemeinsamen Obsorge

Väter, die gerne die gemeinsame Obsorge mit der Kindesmutter über die gemeinsamen Kinder haben wollen, können die gemeinsame Obsorge bei Gericht beantragen. Die Erfolgschancen sind sehr hoch, da der Gesetzgeber eigentlich die gemeinsame Obsorge als Normalzustand wünscht.

Natürlich bedeutet das keinen Freibrief. Wie bisher gibt es wichtige Gründe für das Abgehen von der gemeinsamen Obsorge. Andererseits stellt dies nun erstmalig auch für Väter, die weder mit der Mutter (die automatisch mit der Geburt die Obsorge hat) verheiratet, noch zusammenleben, ein Chance dar sich auch im Rahmen der Obsorge einzubringen.

Auch wenn in die Obsorge, wie bereits im Punkt Obsorgearten beschrieben, oft zu viel hineingepackt wird, ist das ein wesentlicher Schritt für das Eltern/Kindrecht. 

Wollen Sie die Obsorge beantragen, oder sind Sie der Ansicht, dass der Antrag des anderen Elternteils unberechtigt ist? Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und Kompetenz zur Verfügung.

Sie werden betreut von:
Mag. Alexander Scheer

kostenfreies Erstgespräch möglich

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