Obsorgearten
Gemeinsame Obsorge
Oft erleben wir, dass Mütter sich deshalb gegen die gemeinsame Obsorge aussprechen, weil sie denken, dass der Vater des Kindes dann in allen Belangen des täglichen Lebens "mitsprechen" und vor allem "mitentscheiden" darf und muss. Das ist aber nicht der Fall. Beide Elternteile haben auch bei gemeinsamer Obsorge das Recht alleine die Entscheidung für das Kind zu treffen. IdR der Fälle wird das keine Probleme schaffen. Wenn das dann doch einmal der Fall ist, kann das Gericht angerufen werden, dass dann entscheiden soll, welche Entscheidung dem Kindeswohl besser entspricht.
Solche Probleme können manchmal die Frage des Schulbesuches betreffen, oder aber (in sehr seltenen, und dann eher ideologisch bedingten Fälle) bei der Frage der medizinischen Betreuung. Da der Gesetzgeber aber auch festgehalten hat, welches Verhalten von Eltern zur bestmöglichen Wahrung des Kindeswohl erwartet wird, werden strategische Quertreiber recht schnell die gemeinsame Obsorge verlieren. Es ist daher immer zu bedenken, dass die Eltern primär Vater und Mutter sind und dieses Verhältnis kein Spielraum für Machtspielchen sein soll.
Im Übrigen gibt es keine Regel, wonach das Kind immer bei der Mutter bliebe , denn der moderne Kindesvater hat sich längst als gleichberechtigter Elternteil. Daher steigt die Anzahl der überwiegend und hauptsächlich betreuenden Väter.
Alleinige Obsorge
Die alleinige Obsorge, die vor knapp einem Jahrzehnt die einzige Möglichkeit darstellte, ist nur noch ultimo ratio. Sie soll also nur noch gelten, wenn es wesentliche Gründe gibt, die gegen gemeinsame Obsorge sprechen. War es früher für die überwiegend betreuenden Elternteile noch möglich durch Verweigerung der Kommunikation eine de fakto alleinige Obsorge zu erzwingen, wird dies nun als schwerer Verstoß gegen das Kindeswohl erkannt.Sollte die gemeinsame Obsorge nicht funktionieren und einer der Elternteile setzt Handlungen, die gegen dem Kindeswohl schaden, dann kann auch eine bestehende gemeinsame Obsorge in eine alleinige Obsorge umgewandelt werden.
Wir haben viele Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet. Mag. Alexander Scheer war auch einer der 6 Experten, der vor der Gesetzesänderung im Justizausschuss des Nationalrates zu diesem Thema gesprochen haben. Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen Fragen rund um die Obsorge.
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