Obsorgeentziehung

Da die Verantwortung für ein Kind eine ganz wesentliche Aufgabe ist, kann der Staat nicht zusehen, wenn Eltern Ihrer Verpflichtung nicht nachkommen. Deshalb gibt es die Möglichkeit, das Kinder auch beiden Elternteilen "weggenommen" werden und ihnen die Obsorge entzogen wird. 

Solche Fälle sind durchaus dramatisch und dürfen durch den Staat nur dann durchgeführt werden, wenn sie die letztmögliche Möglichkeit darstellen. Immerhin wird durch diese Vorgehensweise in die Menschenrechte (Recht auf Familie) eingegriffen. Aus diesem Grund dürfen Kinder nicht automatisch "für immer" entzogen werden, sondern nur solange sich die Gefährdung durch die Eltern ergibt.

Leider kommt es immer wieder vor, dass der Staat in Person des Jugendamtes diesen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und entweder zu früh (also nicht unter Ausschöpfung aller sonstigen Möglichkeiten) wegnimmt, oder aber zu spät (oder gar nicht) zurückführt.

Ein besonderer Bereich auf diesem Gebiet ist die Kindeswegnahme direkt nach der Geburt, die unseres Erachtens eine der schwersten und wohl auch folgenschwersten Maßnahmen darstellt. Auch sie wird manchmal unbedacht angewendet.

Unsere Kanzlei berät Sie, wenn Ihnen derartiges widerfahren ist, oder droht. 

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Mag. Alexander Scheer

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