Einvernehmliche Scheidung

Das Ehepaar hat sich auseinander gelebt, man kann und will nicht mehr miteinander. Andererseits ist noch ausreichender Wille dazu da, sich "einvernehmlich" zu trennen. Man will sich jedoch nicht gegenseitig beschuldigen, oder sich und den anderen einem langfristigen Scheidungsverfahren aussetzen.

Wenn man dann noch dazu mehr als 6 Monate getrennt lebt (was das genau bedeutet, erklären wir Ihnen im ausführlichen Gespräch, weil das nicht bedeutet, dass Sie getrennte Wohnsitze haben müssen) steht einer einvernehmlichen Scheidung fast nichts mehr im Weg.

Es muss zuvor ein gemeinsamer Antrag gestellt werden, und man muss sich gemeinsam über nachstehende Punkte einigen:

  • Unterhaltsansprüche des Schlechterverdienenden (oder Verzicht)
  • Obsorge, Unterhalt und Kontaktrecht der Kinder
  • bei minderjährigen Kindern ist noch ein "Beratungsgespräch" notwendig
  • Aufteilung des ehelichen Vermögens (vom Toaster bis zur Villa)
  • etwaige Ausgleichszahlungen
  • Tragung etwaiger Kredite
  • Zahlung für die jahrelange Unterstützung des Ehepartners im Unternehmen

Auch wenn durch manche Beratungsstelle eine einvernehmliche Scheidung als einfach dargestellt wird (Gerichte und Beratungsstellen bieten 08/15 -"Vordrucke" von Vergleichen an und es besteht derzeit keine Anwaltspflicht), verursacht eine unrichtig durchgeführte und undurchdachte einvernehmliche Scheidung im Nachhinein die größten Probleme.

Wenn man dem zwingend abzuschließenden Scheidungsvergleich nicht die ihm gebührende Bedeutung zumisst, können viele unerfreuliche Folge eintreten, an die niemand bei Scheidung gedacht hat.

Man muss mit der einvernehmlichen Scheidung dem Aufteilungsverfahren vorgreifen, dass dann einzuleiten wäre, wenn man sich nach einer Scheidung nicht einigen würde. Daher sind all die relevanten Punkte bereits bei der Scheidung zu bedenken.
(Lesen Sie, was bei der Aufteilung des ehelichen Vermögens alles berücksichtigt werden muss -> Vermögensaufteilung

Unsere Kanzlei wird manchmal nach "Formularen" für die Scheidung gefragt.

Es gibt bis heute in ganz Österreich kein allgemeingültiges Formulare für Scheidungen.
Alles was sie dazu (auch bei Gericht) finden, sind sehr unterschiedlich durch Private oder einzelne Richter selbst gestaltete Formulare, die völlig uneinheitlich sind und vor allem nie darüber aufklären, wie die der rechtliche Background ist und vor allem, welche Folgen die Verwendung der vorformulierten Texte haben kann. 

Wir raten davor ab solche Formulare zu verwenden. Die Folgen eines ungeschickten Vergleiches können einfach zu gravierend sein. 

Mit einer Scheidung kann es auch notwendig werden, Nebenvereinbarungen zu treffen, die nicht in den Vergleich selbst eingehen.

Die Fehlerpalette bei der Abwicklung einer einvernehmlichen Scheidung ist sicherlich umfassend:

  • Bei Wohnungen und Liegenschaften wird wesentliches vergessen
  • Der Unterhaltsverzicht stellt sich als großer Fehler dar, weil wesentliche Umstände unbeachtet blieben
  • oder im Gegenteil, der Verzicht ist nicht richtig formuliert
  • Die bisherigen Leistungen beider Ehepartner wurden nicht ausreichend in die Aufteilung einbezogen
  • Die Ausgleichzahlung ist nicht wertgesichert
  • Durch die Gestaltung der Scheidung werden mögliche Sozialleistungen verloren
  • Die Scheidung führt zum Verlust von Aufenthaltsrechten
  • Der Mitwirkung im Unternehmen wird nicht die gebührende Aufmerksamkeit geschenkt.
  • etc ...

Lassen Sie Profis ans Werk, denn eine formularunterstützte einvernehmliche Scheidung Marke Eigenbau, oder die Unterstützung durch nichtanwaltliche (virtuellen oder reellen) Beratungsstellen kann für Sie in der Folge viel teurer kommen, als je an Kosten für eine fundierte Beratung und/oder Vertretung durch kompetente und erfahrene Rechtsanwälten je anfallen werden. 

Ach ja, und wenn Ihre Scheidung wirklich so "einfach" ist, wie Sie glauben, wird Sie die anwaltlicher Begleitung auch wirklich wenig kosten. Doch dann wissen Sie, dass an alles gedacht wurde.

Greifen Sie auf unsere Kompetenz zurück und nutzen Sie auch das von uns angebotene kostenfreie Erstgespräch: Unsere Kanzlei wird Sie - angesichts all dieser Varianten - bestmöglich begleiten.

Sie werden betreut von:
Mag. Alexander Scheer

kostenfreies Erstgespräch möglich

Kontaktieren Sie uns telefonisch (+43 (0)1 890 42 79), oder per Email.
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