Streitige Scheidung

Es kam zu einem Vorfall. Seither können und wollen Sie nicht mehr mit Ihrem Ehepartner (oder er nicht mehr mit Ihnen). Sie wollen sich scheiden lassen. Einvernehmlich scheint dies vorerst nicht möglich.

Dies ist ein Fall für eine Scheidungsklage.
Um eine solche einzubringen, bedarf es aber eines Scheidungsgrundes, der zur Zerrüttung der Ehe geführt hat. Den Scheidungsgrund muss aber der Andere gesetzt haben. Wenn der "unschuldige" Ehepartner sich nicht scheiden lassen will, und keine Scheidungsklage einbringt, kommt es nicht zu einer (nach diesen Voraussetzungen) Scheidung der Ehe. Das Gesetz schützt daher primär den in die Ehe vertrauenden Teil, und vor allem jenem Teil, der kein ehewidriges Verhalten setzt.


Zu anderen Möglichkeiten siehe
->einvernehmliche Scheidung,
->andere Scheidungsformen.

In einem streitigem Scheidungsverfahren wird durch das Gericht ermittelt, wer schuld an der Zerrüttung der Ehe hat. Es ist auch möglich, dass beide Ehepartner Scheidungsgründe gesetzt haben. Das Urteil lautet auf Scheidung der Ehe, und hält fest, wer der schuldige Teil ist. Das Ergebnis kann die Pflicht zur Zahlung von Unterhalt, oder die Befreiung von so einer Pflicht sein.

Scheidungsgründe sind unter anderen:

  • Ehebruch (es reicht der ehestörender Umgang mit einer anderen Person, Geschlechtsverkehr nicht notwendig)
  • Mutwilliges Verlassen
  • Gewalt in der Ehe (siehe dazu Opfervertretung)
  • Verweigerung des Geschlechtsverkehrs
  • Abkehr vom Kinderwunsch
  • Alkoholmissbrauch
  • Drogenmissbrauch
  • inadäquates Verhalten gegenüber den im Haushalt lebenden Kindern
  • Psychoterror (Beschimpfen, Mobben etc)
  • Verschweigen von Schulden oder Vermögen 
  • Strafbare Handlungen und/oder Verurteilungen
  • ungerechtfertigte Wegweisungen oder derartige Versuche
  • zu ausartende (unberechtigte) Eifersucht 
  • uva

ACHTUNG: Scheidungsgründe können verziehen werden, dass heisst, sie können - nach Verzeihung - mittels Scheidungsklage nicht mehr geltend gemacht werden!!!

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