Unterhalt

Als Basis unserer Gesellschaft ist vorgesehen, dass es innerhalb der Familie ein System an Unterhaltsrechten und Pflichten gibt.

So haben Kinder gegenüber ihren Eltern einen Anspruch auf Unterhalt, wenn sie selbst noch nicht selbsterhaltungsfähig sind. Andererseits haben Eltern gegenüber ihren Kinder ein Recht auf Unterhalt, welches zumindest bei Verweigerung erbrechtliche Konsequenzen nachsichziehen kann.

Es ist aber natürlich auch bekannt, dass Ehepartner sich ebenso den Unterhalt schulden. Und geschiedene Ehegatten auch in einem unterhaltsrechtlichen Verhältnis stehen.

Unterhalt bedeutet aber nicht sofort Recht auf Geldzahlung. Primär ist Unterhalt in natura zu leisten, z.B. in Form der Bereitstellung der Wohnung, des Essens, Schulkosten etc. Erst wenn diese Leistungen nicht mehr erbracht werden, ist primär Geldunterhalt zu zahlen.

Tatsächlich ist das gesamte System des Unterhaltsrechtes sehr komplex und man sollte sich hier schon ordentlich informieren, bevor man in diesem Gebiet "Vereinbarungen" trifft.

Hier ein kleiner Überblick über die 4 wesentlichen Unterhaltsarten - Wählen Sie aus:

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