Scheidungsunterhalt
Unterhalt nach Scheidung
Anspruch auf Unterhalt nach der Scheidung hat man dann,
- wenn im Scheidungsurteil das (überwiegende) Verschulden des Ex-Ehegatten festgestellt wurde, oder
- wenn in einem Scheidungsvergleich eine Unterhaltsvereinbarung enthalten ist, oder
- trotz Eigenverschulden an der Scheidung ein Billigkeitsunterhalt zusteht.
Scheidungsunterhalt aufgrund Verschuldens des Ex-Ehegatten
Nach einer streitigen Scheidung hat man einen Anspruch auf Unterhalt, wenn im Scheidungsurteil festgestellt wird, dass der Ex-Ehegatte schuld an der Zerrüttung (am "Kaputtgehen") der Ehe hatte. In diesem Fall steht Ihnen ein - an sich - lebenslanger Unterhalt zu.
Einzig wenn Sie wieder (jemanden anderen) heiraten, würde dieser Anspruch erlöschen. Wenn Sie nach der Scheidung eine Lebensgemeinschaft eingehen, muss der/die Exgatte/Exgattin für die Dauer dieser Lebensgemeinschaft keinen Unterhalt bezahlen. Nach Ende der Lebensgemeinschaft lebt dieser Anspruch wieder auf.
Das österreichische Unterhaltsrecht basiert auf dem Prinzip, dass eine Ehe auch eine auf wechselseitige Versorgung aufbauende Beziehung ist. Der Unterhalt soll dafür sorgen, dass der auf die Ehe vertrauende Ehegatte auch dann ein Teil der Versorgung (in Form des Unterhaltes) weiter zusteht, wenn der andere Ehegatte die Grundprinzipien der Ehe (Treue, anständige Begegnung, Beistandspflicht etc) verletzt.
Natürlich ist das "Erringen" des Unterhaltes durch ein streitiges Scheidungsverfahren keine angenehme oder einfache Sache. Dennoch kann es manchmal notwendig sein, da es auch wichtig ist, dass Sie finanziell nicht ruiniert werden.
Es ist gerade unsere Aufgabe als eine auf Familienrecht spezialisierten Anwaltsfirma mit Ihnen all diese Umstände und die Strategie zu besprechen, und - ja, manchmal ist das notwendig - wegen des Unterhaltsanspruches ein streitiges Scheidungsverfahren vorzubereiten.
Unterhalt aufgrund eines Vergleiches
In jedem Scheidungsvergleich muss geregelt werden, ob und wenn ja, wieviel Unterhalt (eventuell wie lange) zu bezahlen ist. Natürlich sind auch Vergleiche zulässig, in denen endgültig auf Unterhalt verzichtet wird, oder ein fixer Betrag als Unterhalt vereinbart wird.
Letztlich ist jede - den guten Sitten nicht widersprechende - Unterhaltsregelung zulässig. Die richtige Formulierung dazu ist sehr wichtig und kann, wenn sie nicht alle Umstände berücksichtigt, zu jahrelangen Folgestreits führen.
Auch aufgrund der sich wandelnden Judikatur des Obersten Gerichtshof, die dazu führt, dass Regelungen, die früher als sicher galten und nun umgedeutet werden müssen, ist es ganz wichtig, dass Unterhaltsvergleiche sehr sorgfältig erstellt werden müssen, damit Sie nicht unliebsame Überraschungen erleben.
Gerade deshalb sind "Muster"-Verträge im Unterhaltsrecht mit Vorsicht zu genießen. Besser Sie "genießen" so Muster gar nicht. In unserer Kanzlei erhalten Sie den auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Vergleich.
Billigkeitsunterhalt
Schließlich können Sie auch Unterhalt bekommen, wenn besondere Voraussetzungen vorliegen. Etwa, wenn beide Ehegatten im Scheidungsverfahren wechselseitig (gleich) schuldig gesprochen wurden, oder aber wenn Sie zwar wegen einer Eheverfehlung schuldig gesprochen wurden, aber entweder, weil Sie gerade ein unter 5 jähriges Kind versorgen müssen, oder aber ein Leben lang eine "Hausfrauenehe" führten.
Lassen Sie sich professionell beraten und nutzen Sie das von uns angebotene kostenfreies Erstgespräch!
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Mag. Alexander Scheer
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