Vermögensaufteilung

Am Ende einer Scheidung (nicht jedoch zwingend zusammen mit der Scheidung) steht das Aufteilungsverfahren. Dieses hat den Zweck das eheliche Vermögen aufzuteilen.

Schafft man die Scheidung nicht einvernehmlich, hat man eine Frist von einem Jahr nach Scheidung um einen derartigen Antrag einzubringen. Hat man eine einvernehmliche Scheidung geschafft, hat man sich dieses Verfahren erspart, denn im Scheidungsvergleich muss auch eine Aufteilung des Vermögens vorhanden sein.

Das Aufteilungsverfahren nach § 81ff EhG ist ein Verfahren im Zuge dessen das gemeinsame Vermögen, das während der Ehe zusammengekommen ist, nach den Grundsätzen dieses Gesetzes aufgeteilt werden.

Zwar gilt in Österreich - ohne weitere Vereinbarung - Gütertrennung. Das heißt, jeder behält das, was in seinem Eigentum ist. Das bedeutet aber nicht, dass Ehegatten für dieses Eigentum, dass sie während der Ehe erworben haben, nicht dem anderen Ehegatten eine Ausgleichszahlung zu bezahlen haben.

Leider gibt es gerade in Bezug auf das Aufteilungsverfahren und der Vorstellung "was einem nach der Scheidung" gebührt sehr große Irrtümer (die auch aufgrund der einen oder anderen Internetseite verursacht sind). Zum Einen unterschätzen viele, was den wirklich möglich ist, andererseits fürchten andere oft, dass sie sich die Scheidung wegen der Aufteilung nicht leisten können.

Bei der Aufteilung sind viele Aspekte mit zu berücksichtigen: 

  • Ehewohnung / Haus
    Wer bekommt sie?
    Was ist, wenn sie in die Ehe eingebracht wurde?
    Was ist, wenn die Ehewohnung an den anderen Ehegatten geschenkt wurde?
    Was ist bei Mietwohnungen?
    Was ist bei Eigentumswohnungen?
    Was ist, wenn das Haus auf einem Grund der Schwiegereltern gebaut wurde?
    Was ist, wenn die Ehegatten unterschiedliche Investitionen einbrachten?
    und viele andere Fragen...

  • Schulden
    Wer trägt die Schulden?
    Was passiert mit einem gemeinsamen Kredit?
    Was mit einer Bürgschaft von mir?
    Kann man Schulden aufteilen?
    Muss die Bank zustimmen?
    Wir haben Fremdwährungskredit, was passiert mit Tilgungsträgern?
    und viele andere Fragen...

  • Gebrauchsvermögen
    Was ist das?
    Was passiert mit den Möbeln?
    Was ist mit dem Auto, das auf den Expartner lautet, aber von mir gefahren wird?
    Was ist mit anderen Liegenschaften?
    Muss meine Autosammlung/ Porzellansammlung aufgeteilt werden?
    Was ist mit der kürzlich bezogenen Abfertigungszahlung?
    und viele andere Fragen...

  • Ersparnisse
    Wie wird das aufgeteilt?
    Ist es wichtig, auf wen die Ersparnisse lauten?
    Was ist, wenn der Expartner das Vermögen verbracht hat?
    Was sind eheliche Ersparnisse?
    Was ist, wenn ich bereits vor der Ehe Ersparnisse hatte?
    Was ist bei Wertpapieren?
    und viele andere Fragen...

  • Ererbtes/Geschenktes Vermögen
    Stimmt es, dass dieses Vermögen nicht aufgeteilt wird?
    Was ist, wenn ich ererbtes oder geschenktes Geld in die Ehe investiert habe?
    Was ist mit den Zinsen eines ererbten Sparguthaben?
    Was ist mit den Erlösen aus Vermietung einer geschenkten Wohnung?
    und viele andere Fragen...

  • Unternehmen
    Was passiert mit dem Unternehmen eines Ehegatten?
    Was ist, wenn mein Geld im Unternehmen des Expartners steckt?
    Was ist, wenn wir beide Anteile am gemeinsamen Unternehmen haben?
    Was ist, wenn die Ehewohnung/Haus dem Unternehmen meines Expartners gehört?
    Was geschieht mit Krediten und Bürgschaften, die ich für das Unternehmen meines Expartners übernommen hatte?
    Muss ein Unternehmen aufgeteilt werden?
    und viele andere Fragen...

Das Aufteilungsverfahren ohne erfahrenen und kundigen Rechtsanwalt zu führen, kann sehr ins Auge gehen. 

JA, das Aufteilungsverfahren ist komplex und kann kostspielig sein. Gerade deshalb sollten Sie dieses Verfahren nicht selber "zusammenpfuschen", sich mittels "Formularen" eine Lösung suchen, oder bei nicht anwaltlichen Beratungsstellen Ihre Rettung suchen. Es gibt beim Aufteilungsverfahren keine 08/15 - Lösung (gilt im übrigen auch für Scheidungsvergleiche).

Auch wenn wir diesen Vergleich strapazieren: Ohne Ahnung von Autoreparaturen zu haben, würden Sie auch nicht versuchen das Service Ihres Autos selber zu machen. Warum soll es dann sinnvoll sein in einer Materie, die weit komplexer und folgenschwerer als eine Autoreparatur ist, ohne Beiziehung eines Anwaltes selbst eine "eigene" Lösung zu finden?

In einer Aufteilung werden so viele verschiedene Rechtsgebiete berührt, weshalb die Beiziehung eines kompetenten und erfahrenen Anwaltes auf diesem Gebiet nicht nur von Vorteil ist, sondern eigentlich die Voraussetzung einer erfolgreichen Aufteilung ist. 

Angst vor den Kosten ist unagebracht, denn wenn die Aufteilung wirklich so einfach ist, wie Sie denken, dann wird Sie die Aufteilung auch mit Rechtsanwalt wenig kosten, aber Ihnen dennoch zukünftig große Schwierigkeiten ersparen. Schwierigkeiten, die Sie selbst vielleicht anfänglich gar nicht abschätzen oder erkennen können.

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Mag. Alexander Scheer