Die Wegweisung - Sicht auf beide Seiten

Der heftigste Schritt in einer Beziehung ist die Wegweisung. Eine solche kann man bewirken, wenn der Partner gewalttätig (psychisch oder physisch) ist und man zum Schutz vor diesem (oder dieser) die Trennung benötigt.

Der rascheste Weg zur schnellen Wegweisung ist der Anruf bei der Polizei. Wenn die Polizei den Eindruck hat, dass häusliche Gewalt im Spiel ist, dann kann sie gegenüber dem oder der Gewalttäter(in) die Wegweisung aussprechen. Das bedeutet, dass der/die Weggewiesene dann für 14 Tage nicht nach Hause kommen darf. 

Innerhalb dieser Frist muss man dann entweder eine eigene Einstweilige Verfügung (die auuf einen längeren Zeitraum gerichtet ist) bei Gericht einbringen, oder aber (bei Ehe oder Verpartnerung) eine Scheidungs- oder Auflösungklage einbringen (verbunden mit dem Antrag auf Verlängerung der Wegweisung).

Doch Achtung, eine Wegweisung bedeutet noch nicht automatisch, dass damit das Verschulden an der Zerrüttung geklärt ist. Daher raten wir dringend davor ab, Wegweisungen als strategisches Mittel in einer Scheidungssache zu missbrauchen. Das kann zum Bumerang werden. Ungerechtfertigte Weggweisungen - bzw bereits der Versuch einer solchen ist ein eigener Scheidungsgrund!

Benötigen Sie Hilfe? Haben Sie Fragen zur Wegweisung? Leben Sie in einer gewaltvollen Beziehung?

Nützen Sie unser kostenfreies Erstgespräch! Rufen Sie uns an: 01/890 42 79! Oder schicken Sie uns ein Email: office(at)ra-scheer.at 

 

Sie wurden ungerechtfertigt weggewiesen?

Natürlich gibt es auch ungerechtfertigte Wegweisungen. Hier ist - trotz des Chaos, dass nun herrscht - ebenso rasch zu handeln und rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Auch in diesen Fällen helfen wir rasch und kompetent weiter. Melden Sie sich möglichst schnell nach einer ungerechtfertigten Wegweisung, damit nicht unnötig Zeit verloren wird.

Auch in solchen Fällen: Nützen Sie unser kostenfreies Erstgespräch! Rufen Sie uns an: 01/890 42 79! Oder schicken Sie uns ein Email: office(at)ra-scheer.at 

Sie werden in beiden Fällen betreut von:
Mag. Alexander Scheer

kostenfreies Erstgespräch möglich

Unsere Kontaktdaten sind einen Klick entfernt.